Ratgeber

Haftpflichtversicherung für Südtirols Freelancer und Unternehmer

Nur eine Haftpflichtversicherung neuester Generation schützt im Berufs- und Geschäftsleben umfassend vor unvorhergesehenen Schadensersatzforderungen. Wir…

Betriebs-Haftpflichtversicherung

Für jeden Freelancer und Unternehmer in Südtirol ist eine Absicherung über eine Betriebs- bzw. eine Berufs-Haftpflichtversicherung sinnvoll. Fakt ist: Sobald Personen durch Ihre Arbeit, die Arbeit Ihres Unternehmens oder durch von Ihnen erzeugte und vertriebene Produkte zu Schaden kommen, haften Sie als Unternehmer. Wie im Privatrecht sind Sie zur Leistung eines Schadensersatzes verpflichtet. Deswegen ist für diese Fälle eine Berufs- bzw. Betriebs-Haftpflichtversicherung notwendig, um finanzielle Schäden zu decken. Die Betriebs- oder Berufs-Haftpflichtversicherung ist somit ein Muss für jeden Selbständigen und Unternehmensverantwortlichen und gehört zur unternehmerischen Grundausstattung. Sie springt ein bei Personen- und Sachschäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter verursachen und schützt Sie und Ihr Unternehmen vor den hohen, durchwegs existenzgefährdenden Kosten, die im Schadenfall entstehen können.

Versichert sind je nach Bedarf der einzelnen Berufsgruppe:

  • Personenschäden (z. B. Heilbehandlungskosten oder Schmerzensgeld)
  • Sachschäden (z. B. Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten)
  • Vermögensschäden als Folge eines Personen- oder Sachschadens (z. B. Verdienstausfall, Nutzungs- oder Gewinnausfall)
  • Umweltschäden (z. B. übergreifendes Feuer, Emission von Schadstoffen)

Worauf kommt es bei einer Haftpflichtversicherung an?

Die Haftpflichtversicherung muss mit aktuellen Versicherungsbedingungen, die dem heutigen gesetzlichen und rechtlichen Stand der Dinge entsprechen, einen perfekten Versicherungsschutz für die Folgen der gesetzlichen Haftpflicht aus dem versicherten Unternehmen durch Erfüllung gerechtfertigter und der Abwehr ungerechtfertigter Schadenersatzforderungen bieten. Nur so haben Sie für Ihr Unternehmen die absolute Gewährleistung, dass Sie im Schadensfall trotz bestehender Versicherungen mit den gegenüber dem Betrieb gestellten Forderungen nicht den Kürzeren ziehen. Die entsprechende Versicherungssumme sollte für den Bereich der Betriebs- oder Berufs-Haftpflicht nicht weniger als € 5.000.000,00 betragen.

Haftpflicht gegenüber Arbeitnehmern und Mitarbeitern

Ist dies gewährleistet, kommt es darauf an, dass die Haftpflichtversicherung maßgeschneidert auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zusammengestellt worden ist. Wenn Sie Mitarbeiter im Unternehmen haben, sollte die Haftpflichtversicherung den Versicherungsschutz gegenüber Arbeitnehmern garantieren, inklusive eines möglichen Regresses durch die nationalen Unfall- und Fürsorgeinstitute INAIL und NISF/INPS. Versichert sollten dabei Beschäftigte sein, welche, wie bei saisonal betriebenen Unternehmen der Fall, sich nicht nur in einem klassischen Arbeitsverhältnis befinden. Ebenfalls abzusichern sind Berufskrankheiten der Mitarbeiter, für welche der Arbeitsgeber verantwortlich gemacht werden kann. Auch im Bereich der Mitarbeiter-Haftpflicht sollte die gewählte Versicherungssumme nicht weniger als € 2.500.000,00 betragen.

Vermögensschadenhaftpflicht

Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist nicht nur für Berufsgruppen, die beratend, verwaltend oder gutachterlich tätig sind, sinnvoll, sondern auch für Selbstständige, Freiberufler, Vereine oder Stiftungen. Kleinste Fehler können gerade hier zu großen finanziellen Schäden führen und existenzbedrohend sein, wenn Geschädigte Schadenersatzanspruch verlangen. So liegt ein reiner oder echter Vermögensschaden vor, wenn ein anderer durch Ihr Verschulden, durch eine falsche oder unzureichende Beratung hohe finanzielle Verluste erleidet. Auch eine versäumte Frist kann zu einem finanziellen Nachteil führen. Ohne diese Zusatzversicherung haften Sie als Berater mit ihrem Privatvermögen. Anders beim „unechten Vermögensschaden“. Er entsteht als Folge eines Sach- oder Personenschadens. Wenn sich z. B. ein Kunde vor Ihrem Bürogebäude das Bein bricht, weil das Firmengelände im Winter nicht geräumt wurde, handelt es sich um einen Personenschaden. Da er mehrere Wochen nicht arbeiten kann, hat er einen Verdienstausfall – und damit zusätzlich einen Vermögensschaden. Diese Schäden sind in der Regel über die Betriebs- oder Berufshaftpflicht versichert.

Produkthaftpflicht

Eine Produktversicherung wird von jedem Unternehmen benötigt, das selbst Produkte herstellt und vertreibt. Je nachdem, was Sie produzieren, können Sie Schadensforderungen aufgrund verdorbener Lebensmittel, defekter Bauteile oder falsch angewandter kosmetischer Produkte erreichen. Fehlt im Schadensfall eine leistungsstarke Versicherung, können die Schadensforderungen Ihre Existenz gefährden. Die Versicherung schützt vor Schadensersatzansprüchen Dritter, wenn Produkte fehlerhaft sind. Damit ist die Produktversicherung ein wichtiger Zusatz der Haftpflichtversicherung, denn Hersteller haften grundsätzlich für Schäden, die durch eigene Produkte entstanden sind.

Schnell wird deutlich: Ohne eine entsprechende vollumfassende Haftpflicht-Versicherung, die in solchen Fällen für die durch Sie als Freelancer oder auch durch Mitarbeiter Ihres Unternehmens verursachten Schäden aufkommt, kann es sehr teuer werden. Mitunter können Schadensforderungen Ihre Existenz bedrohen.

Der Abschluss einer umfassenden Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung der neuesten Generation ist somit für jeden Südtiroler Unternehmer ein absolutes Muss. Warten Sie nicht, bis Sie mit einem Streitfall konfrontiert werden.

GEST Broker, seit mehr als 15 Jahren Versicherungspartner für Südtirols Top-Unternehmen, insbesondere der Spitzenhoteliers und Spitzengastronomen, zeigt allen interessierten Unternehmern die gesamten Vorteile einer vollumfassenden Betriebs- und Berufs-Haftpflichtversicherung auf.